Bonusheft ...
Regelmäßige Vorsorge gehört für die Krankenkassen zur eigenen Verpflichtung. Besucht der Patient mindestens einmal im Jahr den Zahnarzt zur Vorsorgeuntersuchung, erhöht sich der Zuschuss nach 5 Jahren auf 20% und nach 10 Jahren auf 30%. Wichtig ist hierfür, daß sich im Laufe der Jahre kein einziges fehlendes Jahr "einschleicht", sonst fällt der Bonus sofort auf den Regelzuschuss zurück!
Wenn Sie am Recall-System teilnehmen, werden Sie automatisch von uns an Ihren fälligen Vorsorgetermin erinnert.
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